Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Zimmermann & Co.
Inhaber Carsten Bieder e.K.
I Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Zimmermann & Co. Inhaber Carsten Bieder e.K. – nachfolgend Firma Zimmermann & Co. genannt – gegenüber Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners müssen ausdrücklich schriftlich durch die Firma Zimmermann & Co. anerkannt werden.
II Zahlungsmodalitäten
Bei Kauf auf Lieferschein hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Reparatur- und Wartungsrechnungen sind sofort netto zahlbar. Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen. Im Falle des Verzuges ist die Firma Zimmermann & Co. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
III Sachmängel
1. Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche schriftlich bei dem Verkäufer nach Auslieferung mitgeteilt werden. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB (sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht) unberührt.
2. Sind die Mängelrügen berechtigt, beschränken sich die Mängelansprüche zunächst auf den Nacherfüllungsanspruch der Reparatur bzw. der Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung. Schlägt eine dritte Reparatur fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Zu Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist die Firma Zimmermann & Co. nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten verpflichtet. Sollte eine Reparatur ausgeschlossen oder unzumutbar sein, kann der Verkäufer eine mangelfreie Ware liefern. Die Mängelhaftung ist bei natürlichem Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung falschem Zubehörs sowie Schäden in Folge von Veränderung oder Reparaturen, die nicht von der Firma Zimmermann & Co. vorgenommen worden sind, ausgeschlossen.
3. Zur Erfüllung der Ansprüche aus § 437 BGB (Erfüllung/Minderung) hat der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, verliert er seinen Anspruch aus § 437 BGB bezogen auf den geltend gemachten Mangel.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr nach Lieferung.
IV Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen Waren, die die Firma Zimmermann & Co. liefert, behält sie sich das Eigentum bis zur Zahlung der gesamten Forderung aus der Lieferung vor. Die Weiterveräußerung von Ware, an der sich die Firma Zimmermann & Co. das Eigentum vorbehalten hat, ist nicht gestattet. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Etwaige Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Rechte der Firma Zimmermann & Co. sind unverzüglich vom Käufer der Firma Zimmermann & Co. anzuzeigen, der auch jede erforderliche Auskunft zu erteilen ist.
Gerät der Käufer mit der Zahlung der Ware in Verzug ist die Firma Zimmermann & Co. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
V Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Firma Zimmermann & Co. Inhaber Carsten Bieder e.K., Bundesallee 67 in 12161 Berlin erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung und aus steuerrechtlichen Gründen (10 Jahre) nicht mehr erforderlich sind..
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.